Verordnung einlösen

Wenn Sie eine ärztliche Heilmittelverordnung für Stimm-, Sprech-, Sprach- oder Schlucktherapie erhalten haben, können Sie sich gerne bei mir melden.

Bitte nehmen Sie möglichst zeitnah Kontakt auf, damit wir den Beginn der Therapie besprechen können.

Zum ersten Termin bringen Sie bitte mit:

  • Ihre Heilmittelverordnung
  • vorhandene ärztliche Befunde oder Berichte
  • Ihre Versichertenkarte
  • eigene Notizen zu Ihren Beschwerden oder Fragen, falls Sie möchten

Ablauf beim ersten Termin:

Im ersten Termin lernen wir uns kennen und schauen gemeinsam auf Ihr Anliegen. Dabei geht es darum, Ihre Beschwerden zu verstehen und den weiteren therapeutischen Weg zu planen.

Die medizinische Abklärung und die Ausstellung der Verordnung erfolgen durch Ihre behandelnde Ärztin oder Ihren behandelnden Arzt.

„Die Stimme ist der Spiegel der Seele.“